Jahresbericht 2023
apetito Jahresbericht 2023

Daumen hoch für unser Nachhaltigkeits-Management

Anfang Januar 2024 hat die apetito AG erfolgreich das jährliche Überwachungsaudit für ihre Nachhaltigkeits-Zertifizierung nach dem Standard des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) durch den TÜV Rheinland abgeschlossen. Während des dreitägigen Audits prüfte der Auditor verschiedene Unternehmensbereiche und bestätigte apetito am Ende eine hohe Qualität des Nachhaltigkeitsmanagements.

Seit 2019 ist apetito am Standort Rheine nach dem ZNU-Standard für Nachhaltiges Wirtschaften zertifiziert. Das Audit dient der ganzheitlichen Bewertung und Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements. Jährliche Überwachungsaudits gewährleisten die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems. Das Audit deckte verschiedene Aspekte des Nachhaltigkeitsmanagements von apetito ab.

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„Mit dem ZNU-Standard gelingt es uns, alle wesentlichen Punkte im Blick zu halten.“

Thomas Reich
Nachhaltigkeitsmanager für die apetito AG

Auditor Oliver Brendle hob für den Betrachtungszeitraum 2023 insbesondere folgende Punkte hervor:

  • Die Betonung der Kommunikation als essenzieller Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie, die durch bedeutende Maßnahmen wie die Einführung einer neuen Nachhaltigkeits-Website, apetito.de/Nachhaltigkeit, unterstrichen wird.
  • Die Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit durch verbessertes Personalmanagement und eine neue Führungsstruktur, die eine bessere Betreuung der Mitarbeitenden und eine verstärkte Weiterentwicklung ermöglicht.
  • Die Reduzierung des Papierverbrauchs im Fuhrpark durch die Implementierung einer Führerschein-App und die Einführung einer weiteren Fahrzeug-App zur Erfassung von Verbrauchs- und Kilometerdaten zur Ableitung von CO2-Kennzahlen.
  • Die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Managementsystems für Arbeitssicherheit sowie die geplante Zertifizierung durch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
  • Die Umsetzung robuster Präventivmaßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette und zur Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltskettengesetzes durch ein spezielles Lieferantentool.
  • Die Betonung der Mitarbeiterbeteiligung durch Mitarbeitendenbefragungen und die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um eine höhere Beteiligung zu erreichen, insbesondere in Bereichen mit niedriger Teilnahmequote.